Bankgeheimnis
Ich habe am 23. Juni 2000, also vor neun Jahren, im eidgenössischen Parlament folgenden parlamentarischen Vorstoss (Motion) eingereicht:
„Der Bundesrat wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen auszuarbeiten, damit in absehbarer Zeit das schweizerische Bankgeheimnis für ausländische Fluchtgelder aufgehoben werden kann.“
Meine Begründung und die fadenscheinige Antwort des Bundesrates finden sie hier:
Ausländische Fluchtgelder, Aufhebung des Bankgeheimnisses
Noch fadenscheiniger war, dass die bürgerliche Mehrheit des Parlaments in den folgenden zwei Jahren dafür gesorgt hat, dass die Diskussion und die Abstimmung im Nationalrat nie stattfinden konnte und der Vostoss nach zwei Jahren sang- und klanglos abgeschrieben wurde!
Wer nicht rechtzeitig kommt, den bestraft die Geschichte! Jetzt haben wir den Salat und den Reputationsschaden als Rechtsstaat noch dazu. Warum reagiert die schweizerische Politik immer nur auf wirtschaftlichen Druck? Gouverner c’est prevoir!
Weitere Texte zu zum Bankgehimnis in diesem Blog.
Spannenderweise ist das ja genau die Merz’sche Begründung für das Kuschen vor den Amerikanern: Steuerbetrug ist nicht schützenswert und deshalb darf man die Daten weitergeben. Dass dabei hängige Rechtsschutzverfahren einfach ignoriert werden halte ich für das eigentliche Problem.
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