AUSWANDERERBLOG

Anfragen aus der Schweiz

Posted in Von Tag zu Tag by ruedibaumann on Oktober 5, 2007

Am 04.10.2007 um 12:07 schrieb G. R:

Sehr geehrter Herr Baumann

Ich bin Student an der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft ( http://www.shl.bfh.ch ) und verfasse derzeit eine Diplomarbeit zum Thema „Boden und Pachtrecht zwischen Strukturerhaltung und Wettbewerb“. Inhalt der Arbeit ist unter anderem auch ein Vergleich mit den Gesetzen von Frankreich. Konkret geht es um einen Vergleich mit dem Schweizerischen „Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht“ BGBB und dem „Bundesgesetz über die Landwirtschaftliche Pacht“ LPG.

Ich wäre froh wenn Sie mir Angaben geben könnten, wo in Frankreich folgende Bereiche geregelt werden:
– Verkauf, Vererbung und Schenkung landwirtschaftlich nutzbarer Grundstücke (Bodenrecht)
– Landwirtschaftliche Pacht

Des weiteren würde mich sehr interessieren, was Ihrer Meinung nach die Vorzüge und Nachteile der Regelungen in Frankreich sind, im Vergleich zur Schweiz. Sie haben sich diesbezüglich kurz in Ihrem Auswandererblog geäussert (http://auswandererblog.blueblog.ch/p125.html).

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Freundliche Grüsse aus der Schweiz

G. R.

Meine Antwort heute:

Lieber G. R

Die Internet-Studie, in welchen Gesetzen das französische Bodenrecht geregelt ist, kann und will ich Ihnen nicht abnehmen… Unter dem Stichwort Safer (http://www.safer.fr/) dürften Sie wertvolle Hinweise finden.
Kurz ein par Angaben, warum ich überzeugt bin, dass das französische Bodenrecht für Bauern und Bäuerinnen viel besser ist als die CH-Gesetzgebung:
Frankreich hat einen transparenten, kontrollierten landw. Bodenmarkt. Die Safer sorgt dafür, dass vernünftige Strukturen geschaffen oder erhalten bleiben. Alle Handänderungen müssen publiziert werden, die Safer hat ein Vorkaufsrecht und kann Junglandwirte begünstigen. Es bestehen vernünftige Regeln, wer Land pachten oder kaufen kann: Anstösser, Junglandwirte, entwicklungsfähige Betriebe, Kleinbauern usw. Es gibt eine detaillierte, regionale und nationale Bodenpreisstatistik.

Obschon hier das Instrument der Güterzusammenlegung kaum bekannt ist, hat Frankreich erheblich bessere agrarische Strukturen. Parzellierungen wie in der Schweiz sind hier nicht möglich.

Hand aufs Herz, in der Schweiz können nur noch superreiche Baulandbauern Kulturland kaufen. Verpachtet wird in der Schweiz an die Meistbietenden (Schwarzzahler). Wer in der Schweiz nicht das Glück hat einen Betrieb innerhalb der Familie zum Ertragswert zu übernehmen, hat keine Chance mehr, selbstständiger Landwirt zu werden.
Hier fördert der Staat junge Leute ohne elterlichen Betrieb, die sich auf einem Landwirtschaftsbetrieb installieren wollen… usw.
Im weiteren verweise ich u. a. auf meine eigenen Nationalfondstudien zu den Einflussfaktoren auf landw. Bodenpreise (Nationalfondstudie 33, Boden).
Ich bin gespannt auf Ihre eigenen Recherchen und wünsche Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüssen

Ruedi Baumann