AUSWANDERERBLOG

Burgergemeinden

Posted in Bauernland by ruedibaumann on Januar 21, 2009

Ich erinnere mich an die Diskussionen im Bernischen Grossen Rat im Zusammenhang mit der Schaffung einer neuen Kantonsverfassung: Wir, eine Minderheit aus Grünen und Linken, wollten die Burgergemeinden abschaffen. Die Burgergemeinden sind ein Relikt aus dem Ancien Régime, aus der Zeit vor der französischen Revolution, und sie passen eigentlich schlecht zu einem Land, das sich gerne als Musterdemokratie sieht. Im Kanton Bern verfügen die Burgergemeinden über umfangreiche Land- und Waldflächen, auf die die politischen Gemeinden, also die Allgemeinheit, wenig oder keinen Einfluss haben. Zudem sind Burger-Landwirte privilegiert, weil sie so zu günstigem Pachtland kommen.
Der bürgerlich dominierte Grosse Rat hat natürlich dafür gesorgt, dass alles beim alten blieb.
Die entsprechende Verfassungsbestimmung lautet nun kurz und bündig:

„Art. 119

Burgergemeinden

1 Die Burgergemeinden setzen sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein.

2 Sie nehmen ihre angestammten Aufgaben wahr.“

In meiner Wohngemeinde Grossaffoltern habe ich mich damals selber um das Burgerrecht bemüht, weil schliesslich auch meine Familie seit mehreren Generationen in der Gemeinde ansässig ist. Mein Gesuch wurde (selbstverständlich ohne Begründung) von der Burgergemeindeversammlung abgewiesen.

Kürzlich wurden einige Parzellen Burgerland frei, weil ein Landwirtschaftsbetrieb altershalber aufgegeben wurde. Unser Sohn, seit nun acht Jahren Biolandwirt und eigentlich prädestiniert, die nahegelegenen Kulturlandflächen pachten zu können, hat sich um das frei werdende Land beworben.

Letzte Woche hat er von der Burgergemeinde die schriftliche Absage erhalten: „Leider müssen wir Ihnen mitteilen….usw.“
Natürlich ohne Begründung.
Das Land ist (dem Vernehmen nach) an einen (grossen) Burger-Landwirt verpachtet worden….

Musterdemokratie? Transparenz? Gleichheit? Offenheit?

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