Wort zum Samstag
La vie est une chose trop importante pour être prise au sérieux.
Karfreitag…
.. ist in Frankreich kein Feiertag. Es wird von früh bis spät gearbeitet: mit einem Presslufthammer öffne ich die zugemauerte Balkontüre… ouff!
Wiederherstellung historischer Bausubstanz sagt man dem (glaube ich)!
Saat Sonnenblumen
Insgesamt säe ich heuer 20 Hektaren Bio-Sonnenblumen.
Die alte Occasion-Einzelkornsämaschine Nodet habe ich für nur 1200 €uro gekauft…
…dafür muss man bei Reparaturen improvisieren, weil die Ersatzteile fehlen…
… ich staune über mich selber…
…dass ich bisher jeden Schaden selber beheben konnte!
Orchideen
Unter den Orchideen-Freunden in Frankreich ist der grosse Jammer ausgebrochen: es ist viel zu trocken. Alle fürchten, dass wir in einem Monat kaum noch wilde Orchideen finden werden. Im Moment blüht es noch bei uns hinter dem Haus:
Ophrys arachnitiformis marzuola in allen Formen und Farben:
Und auch die andere frühe Ophrys blüht noch vereinzelt.
In der Schweiz heisst sie Ophrys fusca, in France neuerdings Ophrys forestieri:
Und sogar der seltene Hybrid Ophrys fusca x Ophrys lutea hat es zur Blühte geschafft. Aber auch nur, weil er jeden Tag beim Rundgang über die Wiesen den Rest aus der Wasserflasche bekommt.
Eine einzige Orchis purpurea beginnt zu blühen. Ob es die Tausend andern auch noch schaffen, hängt vom Wetter ab…..
Familiengeschichte
Ich bin im kleinen Bauerndorf Wileroltigen im Berner Seeland heimatberechtigt. Wie es dazu kam, hat kürzlich Carlo Steiner, ein befreundeter junger Historiker bei seinen Recherchen im Staatsarchiv des Kantons Bern herausgefunden. Er schreibt mir dazu folgendes:
„Offenbar waren die Baumanns schon immer notorische Querulanten, die sich gerne mit einem ganzen Dorf oder der Obrigkeit anlegten 😉 Jedenfalls sind sie nur so zu ihrem Heimatrecht in Wileroltigen gekommen. Im Anhang schicke ich Dir die Abschrift eines Eintrages aus dem Berner Ratsmanual (Sitzungsprotokoll des Grossen und Kleinen Rates). Es handelt sich um ein höchstrichterliches Urteil des Kleinen Rates vom 11.6.1733 in der Sache Baumann gegen Wileroltigen.“
„Wir Schultheiss und Raht der Stadt [und Republic] Bern thund [offenlich] kund hiemit; Als dann vor uns gelanget die Streitigkeit zwüschen Hans Bumann im Hattenberg, seinem Weib und Kinderen eines; denne der Gemeind WeilerOltigen Anderen; und denen Gemeinden Kerzerz, Fräschelz, Gurbrü und Gollathen, dritten Theils, harlangend von der Bumannischen Heimathrecht, zu wüssen, ob sie dasselbe hinder gedachtem WeylerOltigen zu haben gnugsam bewiesen oder nicht? Worüber Unser Ambtsmann Auff Laupen underem 6. Decemb. fendrigen- wie auch den 9. Merz diss Jahrs, und Unsere verordnete AusburgerCammer den 21. Aprilis nechsthin geurtheilet, die Ausgeschossenen von WeylerOltigen aber vor Uns recurriert; dass darauffhin, und nachdeme Wir die Allseitigen Partheyen durch eine Commission ferneren anhören, gründ und gegen Gründ erdauren, die Gestaltsamme dann Uns referieren lassen, Wir hiemit zu recht erkennt und gesprochen: dass sowohl durch ermelt Unseren Ambtsmann von Laupen, Als die AussburgerCammer wohl geurtheilt, auf Seithen der Gemeind WylerOltigen aber übel vor Uns recurriert worden, einfolglich die Bumannische obgemelt Jhr Heimath- Burger- und Dorffrecht hinder WeilerOltigen haben, und dasige Gemeind Sie als die Jhrigen zu erkennen, anzenemmen und zu halten schuldig seyn solle. Sie die Gemeind WylerOltigen gegen die Bumann um die samtlichen Cösten auff moderation hin, gegen die vier Gemeinden aber nur ums ausgeben Gelt verfellende. Jn Krafft [diss Brieffs, urkundlich mit Unser Stadt Secret Jnsigel verwahrt und geben].“ StABE AII 725, Ratsmanual Nr. 139, (11.6.1733) S. 581f.
„Anders als heute, war das Heimat- oder Bürgerrecht im Ancien Régime von grosser Bedeutung. Denn im Gegensatz zu den Hintersassen, welche in der Gemeinde nur ein Wohnrecht hatten und dafür auch noch Steuern bezahlen mussten, konnten die Gemeindebürger an der Nutzung der kollektiven Gemeindegüter (v.a. Allmende und Wald) partizipieren und es bestand eine Unterstützungspflicht der Gemeinde für verarmte Gemeindebürger. Da das Bürgerrecht einer Gemeinde also sehr lukrativ war, für die betroffene Gemeinde aber mit hohen Ausgaben verbunden sein konnte, versuchten die Gemeinden mit allen Mitteln die Neuaufnahme von Bürgern und deren Familien in ihr Heimatrecht zu verhindern.
Die Baumanns lebten im Hattenberg, einem Teil der Gemeinde Wileroltigen. Ob als Hintersassen oder nicht ist nicht klar (das müsste man mit Hilfe der Kirchenbücher genauer abklären). Jedenfalls behauptete Hans Baumann im Besitz des Bürgerrechts zu sein, was von der Gemeinde bestritten wurde. Der Streit wurde schliesslich vor Gericht ausgetragen – die erste Instanz war der Amtmann (Landvogt) von Laupen und die zweite Instanz die Berner Ausburgerkammer (ein Ausschuss der Räte, dem u.a die Beurteilung von strittigen Heimatrechten auf dem Land oblag). Nachdem die Gemeinde Wileroltigen den Prozess in beiden unteren Instanzen verloren hatte, zog sie die Sache weiter vor die höchste Instanz. Aber auch der Kleine Rat sah das Heimatrecht der Baumanns als bewiesen an und bestätigte die beiden vorinstanzlichen Urteile. Wileroltigen musste also die Baumanns widerwillig als Gemeindebürger annehmen und sogar die Prozesskosten tragen.
Die Rolle der dritten Partei (die Gemeinden Kerzers, Fräschels, Gurbrü und Golaten) ist unklar. Sicher ist nur, dass sie vor Gericht auch Gegner der Gemeinde Wileroltigen waren. Sehr wahrscheinlich wären die Baumanns bei einem Erfolg der Gemeinde Wileroltigen bei diesen Gemeinden armengenössig geworden bzw. geblieben.“
Auch wenn ich eine gewisse Ähnlichkeit mit meinem Vorfahren nicht ganz abstreiten kann, muss ich doch sagen, dass ich dem Hans Bumann sehr zu Dank verpflichtet bin, dass er 1733 mein Heimatrecht in Wileroltigen erstritten hat und es offenbar allen meinen bisherigen Vorfahren gelungen ist, es zu behalten!
Ohne seinen hartnäckigen Einsatz wäre ich sicher auch heute noch Heimat- und Staatenlos und wahrscheinlich auch armengenössig (vorsichtshalber habe ich jetzt ja noch die französische Staatsbürgerschaft erworben…).
Banquet de la chasse
Convivialité wird in den zahlreichen kleinen Gemeinden der France rurale grossgeschrieben. Gemeinsames Essen und Trinken, Wanderungen und botanische Exkursionen stehen laufend auf dem Programm. C’est la fête auch während der Präsidentschaftswahlen!
Diese kleinen Affichen sind viel sympathischer als die Grossplakate in der Schweiz mit ausländerfeindlichen Parolen…
Das Banquet de la chasse in Traverères besteht aus einem Siebengängermenu und dauert von Mittag bis Abend…
Floc de Gascogne, Vin rouge, Vin blanc, Mousseux, Café-Digestif, Armagnac einbegriffen…
Vive la France!
Roussillon
Das Roussillon grenzt direkt an Spanien und ist in etwa identisch mit dem Departement Pyrénées orientales. Früher wurde hier katalanisch gesprochen und vieles kommt einem nach wie vor „spanisch vor“.
Die Landschaft wird geprägt durch den Weinbau auf steinigen Böden.
Die Côte vermeille der Mittelmeerküste ist bekannt durch eine Reihe pittoresker historischer Städtchen. Zum Beispiel Port-Vendres






















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