„AKW subito abstellen“
Herr Leuenberger, wieso erteilten Sie 2009 als zuständiger Departementschef für das AKW Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung?
Wir fällten damals einen juristischen Entscheid. Dieser leuchtet aus juristischen Gründen – nicht aus politischen – auch heute noch ein. Seit 2005 gilt das neue Kernenergiegesetz und dieses sieht keine Möglichkeit mehr vor, eine Betriebsbewilligung energiepolitisch zu befristen. Zuvor gab es eine solche Befristung, die durch meine Vorgänger Adolf Ogi und Willi Ritschard aus politischen Gründen verfügt wurde.
Die 2009 bekannten Mängel genügten nicht, um Mühleberg sofort abzustellen?
Nein. Wäre die Sicherheit nicht mehr gewährleistet gewesen, hätten wir das AKW Mühleberg abgestellt und gar keine Bewilligung erteilt. Nun kommt das Bundesverwaltungsgericht offenbar zum Schluss, dass die Sicherheit „in Frage gestellt“ sei. Und das Gericht führt erneut eine Befristung ein: Indem es der AKW-Betreiberin bis im Juli 2013 Zeit zur Behebung der Mängel gibt, macht es einen politischen Kompromiss. Das Bundesverwaltungsgericht fällt eigentlich ins alte Recht vor 2005 zurück. Falls die Sicherheit heute nicht gegeben ist, muss man das AKW abstellen und zwar subito.
Die vom Gericht ins Feld geführten Mängel am AKW waren 2009 bereits bekannt. Warum kamen Sie nicht zum gleichen Schluss wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht?
Weil eben die Möglichkeit des befristeten Betriebs 2005 gesetzlich aufgehoben wurde. Es stellte sich nur noch die Frage: Genügt die Sicherheit, ja oder nein? Wir sagten damals gestützt auf die Aufsichtsbehörde Ensi: Ja. Jetzt vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Meinung, das UVEK könne sich nicht nur aufs Ensi abstützen.
Hätten Sie damals nicht andere Beurteilungen einholen müssen als nur jene des Ensi?
Ich hatte vor dem Aufhebungsentscheid tatsächlich eine externe Beurteilung eingeholt, nämlich beim TÜV in Deutschland. Es ging um die Risse im Kernmantel. Der TÜV kam zum Schluss, der Betrieb sei sicher. Die weiteren Anregungen des TÜV wurden aufgenommen. 2009 holten wir dann kein weiteres externes Gutachten ein, weil wir keinen Anlass hatten, an der Zuverlässigkeit des Ensi zu zweifeln.
Heute ist die politische Grosswetterlage anders als 2009. Hätten Sie unter dem Eindruck von Fukushima anders entschieden?
Fukushima hat zum Atomausstieg in Deutschland und der Schweiz geführt. Die Einstellung zur Atomenergie hat sich verändert, auch beim Bundesverwaltungsgericht. Es hätte 2009 niemals so entschieden, wie es dies jetzt tat. Und schon gar nicht hätte dies der Bundesrat getan, der die Atomenergie ausdrücklich als Säule der Energieversorgung sah. Nun gibt es endlich einen Willen zum Ausstieg. Das ist ein richtiger, aber ein politischer Entscheid. Auch ob das UVEK das Urteil weiterzieht, wird ein politischer Entscheid sein. Das Departement könnte zum Schluss kommen, juristisch habe es zwar recht gehabt, aber es verzichte auf einen Weiterzug, weil der Atomausstieg ja beschlossen sei. Aber dazu will ich mich nicht äussern, denn das sind laufende Verfahren, für die das jetzige UVEK zuständig ist.
Interview im „Der Bund“ von heute
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