Erbschaftssteuern: Wenig Fakten, viele Behauptungen
Die Juso-Volksinitiative die Erbschaften von über 50 Mio besteuern will, hat ja offenbar in der Schweiz ein Zetermordio ausgelöst. Also wohlverstanden, Erbschaften bis und mit 50 Millionen Schweizerfranken sollen schon mal steuerfrei sein und erst der Anteil über 50 Mio soll mit 50% besteuert werden.
Und schon wollen SVP-Milliardäre wie Spuhler, Blocher und Kompanie „vorsorglich“ die Schweiz verlassen, das heisst schon bevor überhaupt über die Initiative abgestimmt ist!
Der schweizerische Geldadel behauptet, sie müssten sonst ihre Cashcows (Industriebetriebe) ins Ausland verkaufen, um die Erbschaftssteuern überhaupt bezahlen zu können. Unsinn! Die Gesetzgebung in der rechtsbürgerlichen Schweiz würde selbstverständlich dafür sorgen, dass für Familienbetriebe das investierte Kapital als Freibetrag nicht angerechnet würde!
Übrigens: Frankreich hat einen Spitzensatz für Erbschaftssteuern (60%!) und selbstverständlich gibt es Freibeträge für Gewerbebetriebe!
Und noch etwas: Erbschaftssteuern werden von den Erben bezahlt, nicht von den Erblassern!
Es braucht eine eidgenössische Erbschaftssteuer ab einer Erbschaft von 100 000 Franken. Für Alle, progressiv steigen von 10 bis 30 % bei 50 Millionen. Höher macht keinen Sinn , weil die Reichen sich sowieso drücken. ( Da müsste man zuerst sämtliche Stiftungen aufheben)
Warum ? Damit liebende Neffen ihren Onkel,nicht mehr aus dem Kanton Bern in den Kanton Schwyz deportieren. ( Der Mann sagte zu mir, die hätten gemeint, er sterbe bald)
Es geht mir also nicht ums Geld. ( ob rot, braun, schwarz, blau, gelb, oder grün, sobald Politiker Geld haben,machen sie nur Dummheiten )
Aber das Geld braucht es für meine 13. AHV – Rente ( ich hab ein Recht drauf )
Bleibt etwas übrig könnten wir ja den Verheirateten, ein Vollrente gewähren ( man muss ja auch oberdoof sein zu Heiraten – aber irgendwann schickt die UNO die Kavallerie und setzt in den 26 Banananrepubliken die Menschenrechte durch) .
Andreas Willy Rothenbühler Chironico
LikeLike