Schützenswerte Baudenkmäler: Zum Beispiel Suberg
Der Kanton Bern hat für den ganzen Kanton das überarbeitete Bauinventar veröffentlicht: https://www.kultur.bkd.be.ch/de/start/themen/denkmalpflege/baudenkmaeler-im-kanton-bern/bauinventar/bauinventar-online.html
Dabei wird grundsätzlich zwischen „schützenswerten“ und „erhaltenswerten“ Baudenkmälern unterschieden. Schützenswerte Bauten dürfen grundsätzlich nicht abgebrochen werden, währen für erhaltenswerte Bauten weniger strenge Vorgaben gelten.
In meinem früheren Wohnort Suberg gelten nur vier Bauwerke als schützenswert:
- Bauernhof Inselmatt, Wilerstrasse 1 (ältestes Gebäude von Suberg, Bauteile 1700-1770 datiert)

2. Sandsteinbrücke am Lyssbach, Inselmatt

3. Gasthof zum Goldenen Krug

4. Stöckli Mühle Suberg

Ich bin den früheren Generationen sehr dankbar, dass sie so sorgfältig mit der wertvollen Bausubstanz umgegangen sind (und selber auch ein wenig stolz). Leider gibt es in der Gemeinde Grossaffoltern und im übrigen Kanton auch viele schlechte Beispiele.
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