Leserbrief
Sehr geehrter Herr Baumann
Ihren Blog-Eintrag bezüglich Entschädigung von Urs Schneider von Raiffeisen Schweiz habe ich nicht gesehen, die Fragen wurden mir nun aber zugetragen. Ich nehme wie folgt dazu Stellung:
- Urs Schneider hat die Bewilligung des SBV als Arbeitgeber das Mandat bei Raiffeisen auszuüben
- Die Vergütung ist nicht so hoch, wie von Ihnen angenommen, da Urs Schneider kein Ausschusspräsidium inne hat
- Die Entschädigung von Raiffeisen wird bei der Lohnfestsetzung beim SBV berücksichtigt
- Der grösste Teil des Arbeitseinsatzes für Raiffeisen leistet Urs Schneider während der Freizeit und den Ferien
- Ein Teil der Entschädigung als Verwaltungsrat bei Raiffeisen, für die geleistete Tätigkeit während der ordentlichen Arbeitszeit, wird durch Urs Schneider an den SBV rückerstattet
- Die Entschädigungen für alle weiteren Mandate, die alle im Zusammenhang mit seiner Funktion beim SBV stehen, fliessen ausnahmslos an den SBV. Dies trifft auch für alle andern Mandate, die GL-Mitglieder im Auftrag des SBV ausüben, zu.
Das Präsidium ist überzeugt, wir haben für alle Seiten korrekte Lösungen getroffen. Der SBV hat übrigens schon vor zwei Jahren im Rahmen eines Lohnvergleichs der Bauernzeitung die Gesamtlohnsumme der GL offengelegt und dabei hat sich gezeigt, dass die Löhne sehr moderat sind und einen Bruchteil dessen betragen, was in Unternehmen bezahlt wird.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Markus Ritter
Markus Ritter
Nationalrat
Präsident Schweizer Bauernverband
Krans 4
9450 Altstätten
Tel. 071 755 77 11
Natel 079 300 56 93
E-Mail: markus.ritter@parl.ch
Homepage: www.markusritter.ch
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