Direktzahlungen nach Schweizerart
Die Online-Formulare der „neuen“ Agrarpolitik in der Schweiz ermöglichen es allen Landwirten, ihren „Bundeslohn“ im voraus zu berechnen. Da ist es für uns natürlich verlockend, auszurechnen, wieviel Direktzahlungen wir erhalten würden, wenn unser Hof diesseits der Grenze wäre…
Die Basisdaten unserer Ferme in Frankreich lauten wie folgt:
Landwirtschaftliche Nutzfläche 70 ha, davon
Getreide 25 ha, Luzerne 20 ha, Blumenwiesen 15 ha, Hecken, Waldweide 10 ha
3 Teiche mit Pufferzonen, 2 Bachläufe 4 km, 24 Nussbäume, 10 markante Einzelbäume (Eichen)
Die Berechnung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen nach Schweizerart ergibt folgende Resultate (in Schweizerfranken):
Versorgungssicherheitsbeiträge 50’500
Biodiversitätsbeiträge 120’000
Landschaftsqualitätsbeiträge 28’300
Produktionssystembeiträge 39’000
Übergangsbeitrag 80’250
Total Direktzahlungen und Beiträge 2014 318’050
Über die sogenannten Standartarbeitskräfte (SAK) wird der Direktzahlungsbeitrag pro theoretisch erforderlichen Arbeitskraft auf 70’000 sfr. reduziert. Für unseren Betrieb rechnet das Programm mit 3.13 Standartarbeitskräften. Daraus würde sich ein minimaler Direktzahlungsbeitrag von 219’100 sfr. ergeben. Allerdings wären auch weitere „Optimierungen“ gegen oben mit Kulturlandschafts- und Hangbeiträgen möglich.
Zum Vergleich: In Frankreich erhalten wir umgerechnet 11’760 sfr. Direktzahlungen. Ich bewirtschafte den Betrieb allein, also mit etwas weniger als einer Arbeitskraft….
Jetzt weiss ich, warum die (grossen) Schweizer Bauern um nichts in der Welt in die EU wollen!
Sie müssen sich verrechnet haben. So unglaublich lesen sich ihre Zahlen. Wenn ich die Preise unserer landwirtschaftlichen Produkte noch vergleiche mit jenen jenseits im Dreieckland,muss ETWAS in Helvetien drunter und drüber laufen. Warum geben bei uns so vieie Kleinbauern auf?
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Haben Sie auch überprüft ob Ihr Betrieb die Vorgaben erfüllen würde ob Sie überhaupt Direktzahlungsberechtigt wären (ÖLN)?
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@p bossart
Nein ich habe mich nicht verrechnet. Die Zahlen wurden durch einen ausgewiesenen Fachmann überprüft! Kleinbauern geben auf, weil das CH-Direktzahlungsystem Grossbauern begünstigt und Kleinbauern diskriminiert, bzw. ganz ausschliesst!
@Der andere Bauer
Natürlich erfüllt unser Biobetrieb alle Vorgaben und wäre problemlos Direkktzahlungsberechtigt!
Ich habe die detaillierten Berechnungen auch dem Bundesamt für Landwirtschaft zugestellt und bin gespannt auf deren Stellungnahme!
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Herr Baumann, ich bin mir fast sicher, dass Sie sich bei den Uebergansbeiträgen verrechnet haben. Können Sie mir die Berechnung der Uebergansbeitrages zustellen?
Als fleisiger Leser Ihrer Berichte weiss ich, dass Sie Ihre Oekoflächen nicht nach „Schweizer Norm“ bewirtschaften. So heisst es explizit, dass das Mulchen der Oekoflächen nicht erlaubt ist und dass das Material zusammen genommen werden muss. Dies würde für Ihren Betrieb bedeuten, dass Sie eine Abreitskraft für die Pflege der Oekoflächen anstellen müssten. Oder als alternative auf einen nahmhaften Betrag verzichten müssten….
Bitte stellen Sie den Kommentar des BLW’s online.
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Sorry, habe noch einen Fehler gesehen. Lanschaftsqualtitätsbeiträge gibt es maximal 360 Franken / ha. Das heisst, 70 * 360 = 25200. Und was die Bedinungen in dieser Gegend gestellt werden, können Sie und ich nicht sagen….
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@Hansueli Berli
Unter diesem Link finden Sie die Berechnungsgrundlagen: http://www.focus-ap-pa.ch/de-de/tools.aspx
Wie Sie als aufmerksamer Bologneser richtig feststellen, kommt es vor, dass ich sinnvollerweise gewisse Oekoflächen mulche (insbesondere wenn der Heupreis < 50€/To beträgt…). Der Arbeitsaufwand mulchen bzw. mähen, pressen ist so oder so minimal…
Das Erstaunliche ist aber, dass ich durch verschiedene Optimierungen das Total der hypothetischen Direktzahlungen noch über die berechneten 318'000 sfr. steigern könnte!
Den Kommentar des BLW werde ich online stellen sobald er eintrifft.
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Hier die Stellungnahme des Bundesamtes für Landwirtschaft:
Sehr geehrter Herr Baumann
Herzlichen Dank für Ihre Interessante Zusammenstellung, die uns einen Blick über die Schweizer Grenzen eröffnet.
Aufgrund Ihrer Angaben können wir nicht beurteilen, ob die von Ihnen berechneten Direktzahlungen stimmen. Insbesondere die Biodiversitätsbeiträge, die Landschaftsqualitätsbeiträge und der Übergangsbeitrag erscheinen uns sehr hoch. Die Limitierung der Direktzahlungen pro SAK muss ebenfalls berücksichtigt werden, wobei einige Beiträge (u.a. Landschaftsqualität, Übergangsbeitrag) von dieser Begrenzung ausgenommen sind. Interessant wären in diesem Zusammenhang sicher auch die Auswirkungen des Systemwechsels mit der AP 14-17 auf diesen Betrieb. Für einen Vergleich zwischen einem Betrieb in Frankreich und einem in der Schweiz müssten neben den Direktzahlungen auch die Anforderungen, Auflagen, Kosten, Erlöse etc. verglichen werden.
Freundliche Grüsse
Jonas Plattner
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen
Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
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Mir scheint, hier ist es anders als dort. Was war schon wieder die Frage?
Koni Kreis
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