AUSWANDERERBLOG

Kritischer Patriotismus

Posted in Politik by ruedibaumann on November 15, 2006

Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind Glückspilze. Auch fern der ursprünglichen Heimat dürfen sie das Stimm- und Wahlrecht der Schweiz behalten.
Ein gutes Gefühl. Und die Doppelbürgerinnen können sogar in zwei Ländern wählen, in der alten und in der neuen Heimat – ein doppelt gutes Gefühl!

Schon am Tag unserer Auswanderung beschlossen wir, nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist von fünf Jahren die französische Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Wie die Geschichte weitergeht steht in unserer Novemberkolumne auf swissinfo (klicken)

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