Erbschaftssteuern: Wenig Fakten, viele Behauptungen
Die Juso-Volksinitiative die Erbschaften von über 50 Mio besteuern will, hat ja offenbar in der Schweiz ein Zetermordio ausgelöst. Also wohlverstanden, Erbschaften bis und mit 50 Millionen Schweizerfranken sollen schon mal steuerfrei sein und erst der Anteil über 50 Mio soll mit 50% besteuert werden.
Und schon wollen SVP-Milliardäre wie Spuhler, Blocher und Kompanie „vorsorglich“ die Schweiz verlassen, das heisst schon bevor überhaupt über die Initiative abgestimmt ist!
Der schweizerische Geldadel behauptet, sie müssten sonst ihre Cashcows (Industriebetriebe) ins Ausland verkaufen, um die Erbschaftssteuern überhaupt bezahlen zu können. Unsinn! Die Gesetzgebung in der rechtsbürgerlichen Schweiz würde selbstverständlich dafür sorgen, dass für Familienbetriebe das investierte Kapital als Freibetrag nicht angerechnet würde!
Übrigens: Frankreich hat einen Spitzensatz für Erbschaftssteuern (60%!) und selbstverständlich gibt es Freibeträge für Gewerbebetriebe!
Und noch etwas: Erbschaftssteuern werden von den Erben bezahlt, nicht von den Erblassern!
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