Notlandung…
Ausnahmsweise sind wir gestern früh um fünf Uhr aufgestanden. Ich habe Gäste auf den Zug gebracht. In der Morgendämmerung entdeckte ich am Waldrand auf unserer Ferme ein eigenartiges Gestell…. Beim Näherkommen entpuppte sich das Gerät als zweisitziger Deltasegler mit Propellermotor. Die beiden Piloten waren am Vorabend, bevor sie ihr Ziel erreichten, durch den Einbruch der Dunkelheit überrascht worden und haben kurzerhand auf unserem Zufahrtsweg eine Aussenlandung riskiert (ganz schön mutig….). Wie sie mir sagten, kommen sie aus dem Departement Ain (östlich von Lyon) und wollten den Flugplatz Auch erreichen. Selbst verständlich haben sie noch darauf hingewiesen, dass ihr Fluggerät leider in der Schweiz verboten sei…
Weil sie jetzt auf einer kurzen Startbahn mit dem Wind starten mussten, haben sie sich entschlossen, den zweiten Piloten am Boden zu lassen und mit dem Auto nach Auch fahren zu lassen…. Der riskante Start gelang reibungslos……. Ende gut alles gut!
Möchte fast sagen glücklicherweise sind diese geflügelten Sackgeldverdunster in der Schweiz verboten. Für die Fauna und das Oekosystem sind diese Luftverpester schädlich. Habe schon oft miterlebt, welcher Stress für Rehe oder Hasen (vor allem im Frühling mit frich abgelegten Jungtieren) die bedrohlichen Riesenvögel bedeuten.
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Als Besserwisser darf ich präzisieren, dass das Departement Ain nördlich von Lyon liegt. Es ist das Gebiet der südlichen Bresse, mit Bourg-en-Bresse als Hauptort.(;-)) Koni Kreis
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Uuups, jetzt habe ich mich verbessergewisst… Das Département Ain liegt mit seinen Juratälern wirklich ziemlich nordöstlich von Lyon und grenzt ja sogar bei Genf an die Schweiz.Ich kenne vom Departement Ain eigentlich nur das Autokennzeichen (01).Pardon und herzliche GrüsseKoni Kreis
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